EuGH Urteil zur Arbeitszeiterfassung, das BAG macht Druck!
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Der europäische Gerichtshof entscheidet und macht Zielvorgaben
Vor über drei Jahren, im Mai 2019, hat der europäische Gerichtshof entschieden, dass eine Arbeitszeiterfassung für alle Unternehmen zur Pflicht werden soll. Seither ist es offen, wie der deutsche Gesetzgeber das EuGH Urteil umsetzten wird und bis wann ein für alle Unternehmen verbindliches Gesetz vorliegt. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht in einem ersten Schritt den Gesetzgeber mit einem Grundsatzurteil weiter unter Druck gesetzt.
Die Politik muss handeln
Mit der Klage eines Betriebsrates in Hamm, eine elektronische Zeiterfassung im Unternehmen einzuführen, kam das Thema ins Rollen. Das Landesarbeitsgericht in Hamm hat dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht in dieser Sache zugestanden. Das Bundesarbeitsgericht lehnte diese Entscheidung jedoch ab, da der EuGH bereits verbindliche Vorgaben zur Zeiterfassung für ganz Europa auf den Weg gebracht hat. Somit hat das Bundesarbeitsgericht im September 2022 den Gesetzgeber aufgefordert zu handeln.
Die unverbindliche Zettelwirtschaft hat ein Ende
Im vom europäischen Gerichtshof vorgelegten Urteil ist beschrieben, wie die Arbeitszeiten in einem Unternehmen zukünftig erfasst werden müssen. Dabei wird eine verlässliche und objektive elektronische Erfassung in jedem Unternehmen vorausgesetzt. Eine Erfassung, die für jeden zugänglich ist und jeder Überprüfung standhält. Somit scheiden die noch in vielen Unternehmen verbreitete handschriftliche Aufschriebe aus.
Es stellt sich nur noch die Frage Wie und Wann
Der Gesetzgeber hat jetzt die Aufgabe klare Vorgaben zu machen, wie und in welchem Zeitraum die Unternehmen eine elektronische Zeiterfassung einführen müssen. Zudem muss der Gesetzgeber bei einer gesetzlichen Vorgabe sicherstellen, dass die Flexibilität für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch zukünftig nicht eingeschränkt wird.
Die Unternehmen müssen handeln
Für die Unternehmen stellt sich also nicht mehr die Frage ob, sondern nur wie und wann ein solches System einzuführen ist. Die Unternehmen können sich heute schon darauf einstellen, dass es demnächst verbindliche Vorgaben geben wird. Also können die Verantwortlichen jetzt schon die Weichen stellen und die Unternehmensplanung danach ausrichten, in naher Zukunft eine elektronische Zeiterfassung im Unternehmen einzuführen.
Bislang sind nach dem deutschen Arbeitsgesetz die Unternehmen nur dazu verpflichtet Überstunden und Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen zu dokumentieren. Weitere Verpflichtungen zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten können sich aus Betriebsvereinbarungen, dem Mindestlohngesetz oder den Tarifverträgen ergeben. Mit dem Urteil des europäischen Gerichtshofes zur Arbeitszeiterfassung wird eine lückenlose und jederzeit nachvollziehbare Erfassung der Arbeitszeiten vorgegeben.
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